Theologie Pfarramt
Das Konzept der Kirchlichen Studienbegleitung
Wann beginnt die Kirchliche Studienbegleitung und was muss ich tun?
Verbindlich beginnt die KSB, wenn der Antrag zur Aufnahme auf die Anwärterliste (s. Landeskirchenamt FormularCenter) für das Geistliche Amt gestellt wird. Die Aufnahme auf die Anwärterliste sollte spätestens im Verlauf des zweiten Studiensemesters, in jedem Fall aber vor Ablegung der Zwischenprüfung geschehen. Sie ist auch nach der Zwischenprüfung möglich, bedarf aber dann einer Einzelfallprüfung und „nachvollziehbarer Gründe“.
Der Kontakt zum Team der KSB muss von den Studierenden selbst hergestellt werden. Die Initiative liegt also bei Ihnen! Dabei kann der Kontakt auch schon vor Beginn des Studiums aufgenommen werden, um das Programm frühzeitig zu planen. Die Anmeldung finden Sie hier.
Die Teilnahme am Programm der Studienbegleitung ist für Studierende, die später in den Dienst der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern übernommen werden möchten, verpflichtend.
Eignungsabklärung
Das Programm beinhaltet eine Eignungsabklärung für die zweite Ausbildungsphase, den so genannten Vorbereitungsdienst in der Form eines strukturierten, transparenten, zeitlich gestreckten und entwicklungsorientierten Feedbackprozesses.
Die standardisierten schriftlichen Rückmeldungen auf die Gespräche und Praktika sind Grundlage des Feedbackprozesses. Davon ausgenommen sind die Maßnahmen des Wahlpflichtprogramms in den Bereichen Kommunikation und Spiritualität. Sie sind nicht Bestandteile der Eignungsabklärung.
Nach Vorliegen aller Dokumentationen der Pflichtelemente formuliert die Studienleitung der KSB auf deren Grundlage eine schriftliche Empfehlung hinsichtlich der Aufnahme des oder der Studierenden in den Vorbereitungsdienst. Wird die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst nicht empfohlen, wird die Empfehlung mit einer Begründung versehen, die der oder die Studierende ebenfalls im Abdruck erhält.
Über die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst entscheidet dann aber ein eigenes Gremium, in dem das Team der KSB nicht vertreten ist. Weitere Einzelheiten finden Sie bei den FAQs unter 5. Eignungsabklärung.