Die rechtlichen Grundlagen des KSB-Programms

Die Teilnahme am Programm der Kirchlichen Studienbegleitung ist verpflichtend für:

  • Studierende der Theologie mit dem Berufsziel Pfarrer bzw. Pfarrerin der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern

  • Studierende der Religionspädagogik und Kirchlichen Bildungsarbeit mit dem Berufsziel Religionspädagoge bzw. Religionspädagogin der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern.

In den Verordnungen über die „Kirchliche Studienbegleitung“ bzw. über die „Kirchliche Studienbegleitung für Studierende der Religionspädagogik und Kirchlichen Bildungsarbeit“ hat das Programm seine rechtliche Grundlage und Verbindlichkeit. Dies beinhaltet eine gestreckte Eignungsabklärung.

Die relevanten Texte für Studierende der Theologie finden Sie hier.

Die relevanten Texte für Studierende der Religionspädagogik und Kirchlichen Bildungsarbeit finden Sie hier.

  • Studierende der Evang. Theologie mit dem Berufsziel Lehrer bzw. Lehrerin mit der Fächerkombination Ev. Religionslehre und die dafür die Vocatio für den evangelischen Religionsunterricht anstreben.

Die relevanten Texte für Studierende der Theologie Lehramt finden Sie hier.

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