FAQs zur Kirchlichen Studienbegleitung (Theologie)
Organisation Gespräch und Beratung Praktika Wahlpflichtprogramm Eignungsabklärung
Es fehlen wichtige Fragen?
Dann mailen und senden Sie Ihre Fragen bitte an die Dienststelle Praxisjahr/Kirchliche Studienbegleitung oder an das Ausbildungsreferat im Landeskirchenamt. Bei allgemeinem Interesse werden sie bei weiteren Auflagen dieses Heftes und auf der Website gerne berücksichtigt.
Bei persönlichen Fragen suchen Sie bitte den direkten Kontakt zur Dienststelle.
1. Organisation
Wann beginnt die Kirchliche Studienbegleitung (KSB) für mich?
Verbindlich beginnt die KSB, wenn Sie den Antrag zur Aufnahme auf die Liste der Anwärterinnen und Anwärter (= Anwärterliste) für das Geistliche Amt stellen (s. Landeskirchenamt FormularCenter).
Bitte beantragen Sie die Aufnahme „so bald als möglich“, d.h. mit Beginn des Studiums. Persönlich haben Sie aus einer frühzeitigen Aufnahme einen Nutzen: Sie sind damit in Informationsverteilern aufgenommen, erhalten die Zeitschrift „Nachrichten“ und bekommen eine Förderung durch ein jährliches Büchergeld (durch Ihr Heimatdekanat). Andere individuelle Förderungen für besondere Maßnahmen sind in der Regel ebenfalls an den Status eines aufgenommenen Anwärters bzw. einer aufgenommenen Anwärterin gebunden. Auch befreit eine verspätete Anmeldung auf der Anwärterliste nicht von der Teilnahme an der KSB.
Die Aufnahme auf die Anwärterliste sollte spätestens im Verlauf des zweiten Studiensemesters (§ 2 Abs.2 KStudBeglV), in jedem Fall aber vor Ablegung der Zwischenprüfung geschehen (§ 2 Abs.6 KStudBeglV). Sie ist auch nach der Zwischenprüfung möglich, bedarf aber dann einer Einzelfallprüfung und „nachvollziehbarer Gründe“.
Was passiert, wenn ich mich zu spät (nach dem 2. Semester) auf die Anwärterliste eintrage?
Wenn dies noch vor der Zwischenprüfung geschieht, hat das für Sie den Nachteil, dass Sie bis zu diesem Zeitpunkt die Vorteile des Anwärterlistenstatus nicht in Anspruch nehmen können und dass Sie wegen der verkürzten Zeit evtl. nur mühevoll alle verpflichtenden Maßnahmen gut „auf die Reihe“ bekommen.
Bei einer Antragstellung erst nach der Zwischenprüfung sind die Gründe schriftlich nachvollziehbar darzustellen, warum dies nicht früher geschehen ist. Andernfalls kann die Aufnahme auf die Anwärterliste verweigert werden. Orientierungsgespräch und –seminar sind in jedem Fall nachzuholen, das Entwicklungsgespräch entfällt. Alle anderen Elemente der Kirchlichen Studienbegleitung sind turnusgemäß zu absolvieren.
Wohin richte ich den Aufnahme-Antragfür die Anwärterliste?
Formlos an das Landeskirchenamt, Ausbildungsreferat, Katharina-von-Bora Straße 7-13, 80333 München. Dann bekommen Sie von dort eine Eingangsbestätigung und den Hinweis, welche Unterlagen für die Aufnahme benötigt werden. Gleichzeitig wird die Kirchliche Studienbegleitung durch das Landeskirchenamt entsprechend informiert.
Ich habe schon vor dem Wintersemester 2007/2008 mit dem Studium begonnen und würde lieber das Programm der Kirchlichen Studienbegleitung absolvieren?
Dies ist leider nicht möglich. Um Rechtssicherheit und Gleichbehandlung zu gewährleisten ist der Gültigkeitszeitpunkt des neuen Programms eindeutig definiert. Für Studentinnen und Studenten, die schon zum Sommersemester 2007 (oder früher) eingeschrieben waren, gilt die Verordnung für das Praxisjahr. Die im Praxisjahr geltenden Wahl-Pflicht-Seminartage können natürlich auch aus dem Programm der KSB-Veranstaltungen ausgewählt werden.
Wie lässt sich das Programm der KSB mit dem Studium vereinbaren?
In § 4 Absatz 2 der Verordnung über die Kirchliche Studienbegleitung (KStudBeglV) heißt es dazu: „Seminare, Kurse und Trainingseinheiten finden grundsätzlich während der vorlesungsfreien Zeiten statt“. Leider lässt sich der Begriff „vorlesungsfreie Zeiten“ nicht einheitlich für alle Studienstandorte definieren. Es wird deshalb passieren, dass ein Praktikum oder eine Veranstaltung des Wahlpflichtprogrammes für Sie mit dem Studienplan Ihres eigenen Studienortes nicht kompatibel ist. Wir bemühen uns deshalb um ein breites Angebot, so dass Sie ggf. auf eine andere Veranstaltung ausweichen können, die terminlich für Sie besser passt.
Wie erfahre ich, welche Praktika und Veranstaltungen des Wahlpflichtprogrammes es gibt?
Wenn Sie auf der Anwärterliste eingetragen sind, bekommen Sie automatisch einmal jährlich (zum Jahresende) den Info-Reader des Ausbildungsreferates zugesandt. Alle Information stehen auch auf der Internetseite der Kirchlichen Studienbegleitung unter www.Studienbegleitung-elkb.de. Hier werden auch aktuelle Angebote eingestellt, die nach dem Redaktionsschluss für den Info-Reader eingetroffen sind.
Wie finanziere ich meine Seminare? Kommen in der KSB Kosten auf mich zu?
Der Besuch der beiden Seminare, die durch die Kirchliche Studienbegleitung durchgeführt werden (Berufsorientierungsseminar und Perspektivseminar) ist frei. Außerdem werden Fahrtkosten erstattet.
Für die beiden Seminare im Wahlpflichtprogramm erhalten Sie (automatisch bei der Aufnahme auf die Anwärterliste) einen (virtuellen) „Bildungsgutschein“ in Höhe von 500,00 Euro. Wie Sie dieses Budget einsetzen, also welche beiden Angebote sie kombinieren, entscheiden Sie selbst an Hand der Angebote.
Wenn Sie Ihr Budget nicht gänzlich benötigen, verbleibt das Geld im Gesamthaushalt der Studienbegleitung und kann an anderer Stelle sinnvoll zur Förderung und Entwicklung eingesetzt werden. Wenn die von Ihnen vorgesehenen Veranstaltungen das Budget übersteigen, sind die Mehrkosten von Ihnen selbst zu tragen.
Bei den Praktika gibt es generell eine Pauschale für den Studenten bzw. die Studentin (die beim Wohnen im Pfarrhaus, wie es beim Landgemeindepraktikum Usus ist, an den Mentoren bzw. die Mentorin weitergegeben wird) sowie eine Fahrtkostenregelung. Bei den Handlungsfeldpraktika sind die finanziellen und organisatorischen Bedingungen teilweise unterschiedlich.
Was ist, wenn ich mehr als die beiden im Wahlpflichtprogramm vorgesehenen Seminare und Veranstaltungen besuchen will?
Sollten Sie an einer weiteren Maßnahme Interesse haben, suchen Sie bitte zunächst den Kontakt und die Beratung durch die Dienststelle Praxisjahr/Kirchliche Studienbegleitung Neuendettelsau.
Evtl. ist auch eine Bezuschussung durch das Landeskirchenamt möglich. Den Antrag dazu stellen Sie dann bitte ebenfalls an die Kirchliche Studienbegleitung, die ihn mit einer Stellungnahme weiter an das Landeskirchenamt leitet. Eine Bezuschussung außerhalb dieses Weges oder nachträglich ist nicht möglich.
2. Gespräche und Beratung
Wo finden die Gespräche statt?
Viele Gespräche werden in den Räumlichkeiten der KSB stattfinden können, weil dies für Studierende an den Standorten Neuendettelsau und Erlangen gut realisierbar ist. Für Studierende an weiter entfernten Studienorten werden stets pragmatische Lösungen gesucht. Die Fahrtkosten zu diesen Gesprächen werden im bisher üblichen Rahmen erstattet.
Wie werden die Gespräche vereinbart?
Bitte ergreifen Sie die Initiative und wenden sich per Mail, Telefon oder persönlich an die Mitarbeitenden der KSB.
Wer führt die Gespräche?
Die Studienleiter und Studienleiterinnen der Kirchlichen Studienbegleitung.
Habe ich immer den gleichen Gesprächspartner?
Vor allem wenn eine Beziehung gelingt und man gut miteinander kommunizieren kann, gibt es den verständlichen Wunsch, dass eine Entwicklung durch nur einen Gesprächspartner bzw. eine Gesprächspartnerin begleitet wird. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienststelle wissen darum und werden dies manchmal auch so praktizieren (manchmal wird es aus personellen oder aus anderen praktischen Gründen – Terminfindung – gar nicht möglich sein). Grundsätzlich arbeiten alle Mitarbeitenden der Dienststelle aber nach den gleichen Kriterien, nach den gemeinsam vereinbarten Zielen und mit identischem Material (Feedbackbögen). Auch bei einem Wechsel der Gesprächspartner sind so die Ziele der Entwicklungsorientierung zu erreichen.
Kann ich mir den Gesprächspartner selbst aussuchen?
Dies ist in aller Regel nicht der Fall. Grundsätzlich ist vereinbart, dass Studierende, deren Nachnamen mit A–K beginnen, Dr. Christian Rose als Ansprechpartner, Studierende, deren Nachnamen mit L–Z beginnen, Elisa Victoria von Mallinckrodt als Ansprechpartnerin haben. Sollte wirklich einmal eine besondere Konstellation der Befangenheit oder einer speziellen Vorgeschichte vorliegen, kann man über eine andere Zuteilung natürlich reden.
Gibt es eine Möglichkeit, besondere Begleitung z.B. durch Supervisionsgespräche, Geistliche Begleitung oder vertiefte Beratung bei Orientierungsentscheidungen zu bekommen?
Diese Möglichkeit gibt es wie, muss aber in jedem Fall abgestimmt und vorher genehmigt sein und kann sich nur im Rahmen des Haushaltsbudgets der Kirchlichen Studienbegleitung bewegen.
Wie kann ich mir ein Gespräch in der KSB vorstellen?
Die Gespräche werden terminlich so gelegt, dass sie entspannt und ohne Unterbrechungen geführt werden können. Sie finden unter vier Augen statt. Ein guter Zeitrahmen liegt bei rund 60 Minuten. In dieser Zeit geht es um Sie, Ihre Beobachtungen zu sich selbst, zu Ihrem Studium, zu Ihrer Spiritualität und zu Ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Die Gespräche sind weder Prüfungs- noch Musterungsgespräche. Sie laufen dann gut, wenn sie in einer offenen Grundhaltung stattfinden und Sie die Themen plazieren, die Sie beschäftigen. Dabei geht es nicht nur darum, Erfolge zu präsentieren. Zweifel und offene Fragen zu den angesprochenen Themen sollen genauso ihren Platz bekommen.
Ich bin mit einem Feedback unzufrieden, weil ich mich selber anders sehe. Was kann ich tun?
Da Ihnen alle Feedbackbögen zu den Gesprächen ausgehändigt werden, haben Sie – wenn sich die Unstimmigkeiten im Gespräch nicht ausräumen lassen – die Möglichkeit zu einer eigenen Stellungnahme. Im ersten Schritt sollte das im Gespräch und Austausch geschehen. Eine abweichende Sicht kann anschließend auch schriftlich formuliert werden. Sie wird zu den Unterlagen genommen und natürlich bei der Schlussempfehlung beachtet.
Wenn Sie mit den Studienleitern und Studienleiterinnen an der Dienststelle gar nicht weiterkommen, wenden Sie sich bitte an die Studierendenvertretung LabeT (Infoflyer; Homepage: www.labet.de), die Ihre Interessen vertritt und in regelmäßigem Kontakt zu den Ausbildungsverantwortlichen der Landeskirche steht, und/oder an das Ausbildungsreferat im Landeskirchenamt.
3. Praktika
Gelten Praktika, die ich bereits früher abgeleistet habe?
Eine solche nachträgliche Anerkennung ist nicht möglich (§ 5, Abs.3 KStudBeglV). Dies ist einmal so, weil alle für die Kirchliche Studienbegleitung anerkannten Anbieter von Praktika regelmäßig ihre Standards in den Rahmenbedingungen und Inhalten abstimmen. Dies sichert die Qualität und schafft möglichst gleiche Bedingungen für alle. Zum anderen geben die Mentoren und Mentorinnen ein Feedback im Rahmen der Eignungsabklärung. Es ist (wieder im Sinne der Chancengerechtigkeit) nicht möglich, dies im Nachhinein abzurufen.
Etwas anders liegt der Fall bei sog. „Quereinsteigern“, die zu einem späteren Zeitpunkt als der Zwischenprüfung oder dem Vordiplom wechseln. Im Zuge der Einzelfallprüfung können hier adäquate und dokumentierte Vorleistungen anerkannt werden.
Ich habe eine Idee für ein Praktikum, das ich so nicht „im Katalog“ finde. Geht das?
Das ist dann möglich, wenn dies vorher mit der Kirchlichen Studienbegleitung besprochen und so genehmigt wurde (§ 5, Abs.1 KStudBeglV).
Gibt es ein Curriculum der Gemeindepraktika?
Diese Praktika sind stark an den persönlichen Lernzielen und Interessen ausgerichtet. Die konkrete Planung geschieht im Austausch und in Abstimmung mit dem Mentor bzw. der Mentorin. Durch die Einführungsveranstaltung in das Praktikum wird entsprechende Orientierung gegeben. Einige Standards haben sich bewährt und werden in keinem Praktikum fehlen (Hospitation auf möglichst vielen Arbeitsfeldern, Teilnahme an Gottesdiensten, Andachten und Gemeindeveranstaltungen, Übernahme kleinerer Aufgaben nach Anleitung und je nach Vorerfahrungen, Mentoratsgespräche u.ä.). Ein festes Curriculum wird nicht vorgegeben.
Kann ich mir meine Gemeindepraktikumsstelle selber aussuchen bzw. einen Mentor oder eine Mentorin?
Die Praktikums-„Stellen“ und damit die Mentoren und Mentorinnen werden von den Anbietern und Trägern der Praktika zugeteilt. Da die Mentoren und Mentorinnen in den Feedback-Prozess eingebunden sind, ist dies wegen der Gleichbehandlung und Chancengerechtigkeit notwendig.
Gerne können Sie Wünsche wie eine bevorzugte Region, Gemeindestruktur oder andere persönliche „Anforderungen“ benennen. Die Träger des Praktikums werden sich darum bemühen, dies zu berücksichtigen. Wenn Sie einen Gemeindepfarrer oder eine Gemeindepfarrerin kennen, der bzw. die grundsätzlich (also nicht für Sie, sondern für andere) gerne ein Mentorat übernehmen würde, können Sie der Praktikumsleitung gerne den Namen weiterleiten. Solche Tipps werden gerne angenommen.
Wird mir eine Unterkunft gestellt?
Beim Landgemeindepraktikum gehört die Übernachtung im Pfarrhaus zum Standard und wird von den Mentoren und Mentorinnen vorgehalten. Bei den anderen Praktika sind Ihnen die Mentoren bzw. Mentorinnen gerne beratend behilflich. Ansonsten ist die Übernachtung selbst zu organisieren. Die Unterstützung, die Sie bekommen, soll dazu dienen, ein Zimmer o.ä. zu finanzieren.
Darf ich mein Gemeindepraktikum auch im Ausland machen?
Ja, wenn das Praktikum in der anderen Landeskirche den wesentlichen Standards entspricht. Das heißt vor allem, dass die Praxisphase mindestens vier Wochen dauert, dass das Praktikum durch einen Mentor bzw. eine Mentorin qualifiziert begleitet wird und dass das Praktikum auch theoretisch reflektiert wird (Einführungsveranstaltung, Auswertung u.a.). Auch dies sollte vorher mit der Dienststelle Praxisjahr/Kirchliche Studienbegleitung abgesprochen werden.
Darf ich mein Gemeindepraktikum auch in einer anderen Landeskirche machen?
Ja, wenn das Praktikum in der anderen Landeskirche den wesentlichen Standards entspricht. Das heißt vor allem, dass die Praxisphase mindestens vier Wochen dauert, dass das Praktikum durch einen Mentor bzw. eine Mentorin qualifiziert begleitet wird und dass das Praktikum auch theoretisch reflektiert wird (Einführungsveranstaltung, Auswertung u.a.). Auch dies sollte vorher mit der Dienststelle Praxisjahr/Kirchliche Studienbegleitung abgesprochen werden.
Ist es möglich das Gemeindepraktikum auch in einer baptistischen (katholischen etc.) Gemeinde zu absolvieren?
Da das Gemeindepraktikum in einer unmittelbaren Verbindung zu Ihrem späteren Beruf und seinem Kontext steht, ist grundsätzlich ein Gemeindepraktikum in einer Kirchengemeinde der EKD-Gliedkirchen zu absolvieren. Sollten Sie ein besonders begründetes Interesse daran haben, können Sie ein derartiges Praktikum als Handlungsfeld-Praktikum absolvieren. Besprechen Sie dies bitte mit der Kirchlichen Studienbegleitung.
Werden die Praktika bezahlt?
Für die Praktika gibt es eine angemessene Unterstützungspauschale. Fahrtkosten werden für eine Hin-und Rückfahrt übernommen.
Bei wem melde ich mich für das Praktikum an?
Diese Angabe entnehmen Sie bitte den jeweiligen Informationen zum Praktikum in der „Weihnachtstüte“ bzw. der Nachfolge-Publikation und den Websites zur Kirchlichen Studienbegleitung.
Kann mir ein gesellschaftlicher Dienst (Zivildienst/FSJ) als ein Praktikum angerechnet werden?
Nein. Zu den Standards der Praktika gehört ihre zielgerichtete Ausrichtung auf den angestrebten späteren Beruf (Gemeinde, Handlungsfeld) und die theoretisch-theologische Reflexion.
Ersetzt ein Langzeitpraktikum beide Pflichtpraktika?
Nein. Das „Orientierungshalbjahr Pfarrberuf“ ersetzt ggf. das Gemeindepraktikum. Ein Langzeitpraktikum in einem Handlungsfeld ersetzt das zweite Praktikum, aber nicht das Gemeindepraktikum.
4. Wahlpflichtprogramm
Kann ich an einer Bildungsmaßnahme teilnehmen, die nicht „im Katalog“ steht, und erfülle ich damit die Vorgaben?
Die Anbieter, die „im Katalog“ aufgeführt sind, stehen in Kontakt mit der Kirchlichen Studienbegleitung und erfüllen deshalb in besonderer Weise die Vorgaben und Erwartungen, die die Landeskirche und die Studenten und Studentinnen an eine Bildungsmaßnahme im Rahmen des Studienbegleitprogramms KSB haben. Auch reservieren Sie eigens Plätze und bemühen sich um eine kostengünstige Durchführung. Deshalb bitten wir Sie um eine sorgfältige Prüfung des Angebots.
Sollten Sie jedoch noch eine andere Idee haben, kontaktieren Sie bitte die Kirchliche Studienbegleitung. Es könnte ja sein, dass Sie ein besonders qualifiziertes Seminar entdeckt haben, das wir gerne in das Standard-Angebot mit aufnehmen – und es Ihnen auch gerne anerkennen.
Hinweise, wie ein selbst-organisiertes Spiritualitätsseminar aussehen kann, finden Sie hier.
Wo melde ich mich an?
In der Regel direkt bei den Veranstaltern. Im Info-Reader und auf der Website finden Sie deren Adressen und Hinweise zur Anmeldung.
5. Eignungsabklärung
Kann mir schon im Studium die „rote Karte“ so gezeigt werden, dass ich das Studium abbrechen muss?
Nein, das ist nicht möglich. Die Immatrikulation an einer Theologischen Fakultät hängt nicht von den Gesprächen und Feedbacks der Kirchlichen Studienbegleitung ab.
Bedeutet ein negatives Votum der Auswahlkommission, dass ich auch nicht zum Examen zugelassen werde?
Nein! Zulassungsvoraussetzung zum Examen sind der Nachweis über die Teilnahme an allen Elementen der Kirchlichen Studienbegleitung, so wie sie in der Verordnung über die Studienbegleitung bestimmt sind (§ 5 Buchst. d TheolAufnPO), und die Bestätigungen über mindestens zwei vom Prüfungsamt anerkannte theoriebegleitete Praktika (§ 5 Buchst. i). Die Auswahlkommission bezieht sich ausschließlich auf den Vorbereitungsdienst, also auf das Vikariat, aber nicht auf die Zulassung zur Theologischen Aufnahmeprüfung.
Welche Kriterien können die Prüfungskommission zum Sondervotum veranlassen?
Das Wort „Sondervotum“ macht schon deutlich: Alle Verhaltensweisen oder verbalen und nonverbalen Äußerungen, die in den weiten Rahmen „normalen“ Prüfungsstresses fallen, werden die Prüfungskommission nicht zu einer solchen Reaktion veranlassen. Man müsste karikieren oder tatsächliche Vorfälle schildern, um Situationen zu verdeutlichen, die ein Sondervotum auslösen könnten, etwa: Ein Kandidat spricht in der Prüfung kaum ein sachliches Wort, sondern schreit die Prüfer an und bedroht sie. Um solche oder ähnliche Extremsituationen geht es.
Was muss ich mir unter „Nicht-Eignung“ vorstellen? Wann ist jemand „nicht geeignet“?
Wer die Theologische Aufnahmeprüfung bestanden und die Elemente der KSB so absolviert hat, dass die Dienststelle Praxisjahr/Kirchliche Studienbegleitung in der Zusammenschau des Weges keine gravierenden Bedenken benennt, ist nach den formalen Kriterien und nach menschlichem Ermessen geeignet, das Vikariat aufzunehmen. „Eignung“ heißt an dieser Stelle der Berufslaufbahn: Geeignet für den Vorbereitungsdienst. Es wird eben nicht erwartet, dass jemand am Ende des Studiums ein Pfarrer oder eine Pfarrerin ist. Dazu ist die zweite Ausbildungsphase da.
Gravierende Bedenken, über deren Folgen dann die Aufnahmekommission und der Landeskirchenrat entscheiden, orientieren sich einerseits an Kriterien wie der Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit (also den sogenannten „soft skills“) sowie an der Bereitschaft, sich darin weiter zu entwickeln als auch andererseits an eher äußeren Faktoren wie z.B. einem unerklärlich langen oder unklaren Ausbildungs- und Studienweg (wohlgemerkt: Hier geht es nicht um 12 oder 16 Semester, sondern – wie vorgekommen – um 28 oder 32 Semester). Sollten im Laufe des Studienweges konkrete Zweifel an der Eignung aufkommen, können diese nach dem Konzept der KSB gut aufgegriffen, transparent kommuniziert und damit nach Möglichkeit auch bis zum Ende ausgeräumt werden. Das verhindert unliebsame Überraschungen.
Wann wird endgültig über meine Eignung entschieden?
Bei Bedenken trifft die letzte Entscheidung über die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst der Landeskirchenrat auf Vorschlag der Personalabteilung etwa zwei Monate vor dem Beginn des Vikariats.
Wo keine Bedenken vorliegen, erfolgt in der Regel schon zeitlich eher eine vorbehaltliche Zuteilung eines Ausbildungsplatzes. Formal trifft auch hier der Landeskirchenrat die Entscheidung.