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Die Teilnahme am Programm der Kirchlichen Studienbegleitung ist ab dem Studienbeginn Wintersemester 2007/2008 verpflichtend für:
In den Verordnungen über die „Kirchliche Studienbegleitung“ bzw. über die „Kirchliche Studienbegleitung für Studierende der Religionspädagogik und Kirchlichen Bildungsarbeit“ hat das Programm seine rechtliche Grundlage und Verbindlichkeit. Dies beinhaltet eine gestreckte Eignungsabklärung.
Die relevanten Texte für Studierende der Theologie finden Sie hier.